Die Reha-Klinik selbst aussuchen – Der Weg zu uns!
Patienten haben die Möglichkeit, bei der Auswahl Ihrer Rehabilitationsklinik selbst Einfluss zu nehmen. Nach Sozialgesetzbuch IX § 9 besteht für Patienten ein Wunsch- und Wahlrecht. Das entsprechende Wunsch- und Wahlrechtsformular muss bei der Krankenkasse oder direkt beim Rentenversicherungsträger eingereicht werden.
Patienten können sich auch während eines Krankenhausaufenthaltes an den Sozialdienst im Krankenhaus, der Onkologie oder Radiologie wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Patienten umfassend, sind ggf. bei der Auswahl einer geeigneten Klinik behilflich und unterstützen Patienten bei der Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Um das gesetzliche Reha-Wunschrecht erfolgreich aktiv auszuüben, stellen wir ein Musterschreiben als Ergänzung zum Reha-Antrag zum Download zur Verfügung.